Als Krankenfahrten gelten folgende Fahrten:

  • zur stationären Aufnahme oder Entlassung
  • zu Strahlen- oder Chemotherapien
  • zu Dialysebehandlungen
  • zu  ambulanten Behandlungen, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen (z. B. Pflegestufe 2 oder 3, Merkzeichen aG, Bl oder H, im Schwerbehindertenausweis)

Unsere Patienten werden pünktlich zu Hause abgeholt und zur Klinik/Arzt gebracht. Auf Wunsch begleiten wir unsere Patienten direkt zur Haustür oder zum Be­hand­lungs­raum. Bei Strahlentherapiefahrten und Fahrten zu entfernten Kliniken betreuen wir Sie selbstverständlich auch während der ambulanten Behandlung vor Ort und befördern Sie im Anschluss sicher, zuverlässig und komfortabel zurück.

Viele Patienten sind aufgrund von Erkrankungen oder Behinderungen nicht in der Lage, selbst ein Fahrzeug zu steuern oder mit öffentlichen Ver­kehrs­mitteln zu ihren Behandlungsterminen zu kommen. Unser Service für Krankenfahrten umfasst den Transport von Patienten, die sitzend  befördert werden können und keine fachärztliche Betreuung während der Fahrt benötigen.